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Nutzungsordnung

Nutzungsordnung

der Bibliothek der Deutsch-Kasachischen Universität

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden Regeln der Deutsch-Kasachischen Universität zur Nutzung ihrer Bibliothek wurden erstellt auf der Grundlage des Gesetzes der Republik Kasachstan «Über die Kultur» von 15.12.2006, № 207−3 (mit Änderungen und Ergänzungen vom 22.01.2016), Kapitel 5 «Aktivitäten im Bereich der Kultur, Artikel 24 «Bibliothekswesen», Anweisung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft von 19.01.2016 № 44 «Über die Genehmigung von Regeln für die Bildung, Nutzung und Erhaltung von Bibliotheksfonds staatlicher Organisationen» und der Satzung der Universität.

1.2. Die Regeln reglementieren die allgemeine Organisation der Betreuung der Bibliotheksnutzer, ihre Rechte und Pflichten, das Verfahren zum Führen der Bibliotheksdokumentation.

1.3. Die Dokumentation der Bibliothek wird sowohl in digitaler als auch in traditioneller Form geführt.

1.4. Die Bibliothek ist eine strukturelle Einheit der Universität. Die Mittel der Bibliothek sind Eigentum der Universität. Studenten, Magistranten, Dozenten, Forscher und Mitarbeiter der Universität haben das Recht, diese kostenlos zu nutzen.

1.5. Personen, die keine Angestellten oder Studenten der Universität sind, nutzen den Bibliotheksfonds gegen eine Gebühr. Die Gebühr für einen Eintrag zur Bibliotheksnutzung beträgt 200 Tenge.

1.6. Die Bibliothek bietet zusätzliche Arten von Dienstleistungen: Ausgabe von Fachliteratur für einen kurzen Zeitraum («Nachtabonnement»), bis zum Ende des Arbeitstages, um Kopien anzufertigen.

2. Ordnung der Anmeldung in der Bibliothek

2.1. Die Einschreibung von Lehrkräften in die Bibliothek erfolgt nach Vorlage durch den Dekan des Lehrstuhls oder die Personalleitung. Die Studenten werden in der Bibliothek auf der Grundlage der Anweisung über ihre Immatrikulation an der Universität und gegen Vorlage eines Studentenausweises eingeschrieben.

2.2. Abiturienten, Praktikanten, Forschende und andere Kategorien von Bürgern, die keine Angestellten und Studenten der Universität sind, haben das Recht, den Bibliotheksfonds gegen Gebühr nur im Lesesaal zu nutzen.

2.3. Beim Einschreiben in die Bibliothek ist der Leser verpflichtet, sich mit den Benutzungsregeln der Bibliothek vertraut zu machen und mit Unterschrift in ein Nutzerformular deren Einhaltung zu bestätigen.

2.4. Die Bibliothek führt jährlich eine Registrierung der Bibliotheksnutzer mit einer Auflistung der nicht zurück gegebenen Literatur durch.

2.5. Studenten im Direktstudium und in der zweiten Hochschulausbildung müssen sich jährlich nach Ende der Sommerprüfungen neu anmelden.

2.6. Benutzer, die nicht erneut registriert sind, verlieren das Recht auf Nutzung der Bibliothek.


3. Nutzungsregeln für die Verwendung von Bibliotheksmitteln

3.1. Um Literatur auszuleihen, muss der Student seinen Studentenausweis vorlegen.

3.2. Die Ausleihe von Literatur wird im Leserverzeichnis und in der elektronischen Bücherverleiherfassung registriert. Der Ausleiher unterzeichnet für jedes ausgeliehene Buches oder andere Materialien im Formular. Nach der Rückgabe wird der Empfang durch die Unterschrift des Bibliothekars storniert.

3.3. Literatur auf Abonnements wird maximal ausgegeben in Höhe von:
— Lehrkräfte: 10−15 Einheiten mit obligatorischer Verlängerung der Rückgabefrist;
-Studenten: pädagogische und methodische Literatur für bis zu 20 Tage in einer Menge bis zu 3 Einheiten in einer Fachdisziplin mit obligatorischer Verlängerung in der festgelegten Zeit, die gleichzeitige Gesamtzahl der ausgeliehenen Publikationen darf 10 Einheiten nicht überschreiten;

3.4. Lehrbücher, die durch Lehrpläne vorgeschrieben sind, werden für das gesamte Semester mit einer obligatorischen Verlängerung alle 20 Tage ausgegeben;

3.5. Schöngeistige Literatur in russischer Sprache wird in höchstens 5 Einheiten für 20 Tage mit einer Verlängerung des Rückgabezeitraums ausgegeben;

3.6. Studenten der zweiten Hochschulausbildung und Magistranten können die gesamte Literatur für 20 Tage ausleihen, wenn bis zu 10 Exemplare davon in der Bibliothek vorhanden sind;

3.7. Bei nicht termingerechter Rückgabe der ausgeliehenen Literatur, darf der entsprechende Ausleiher für einen Monat nichts ausleihen, er darf aber den Lesesaal benutzen;

3.8. Literatur, die nur in einem Exemplar vorhanden ist, wird nicht verliehen.

4.Rechte und Pflichten der Nutzer

Die Nutzer haben das Recht:

4.1. Die Ausleihfrist zu verlängern, wenn niemand anders die ausgeliehene Literatur nachfragt;

4.2. Nutzung der wichtigsten von der Bibliothek angebotenen Dienstleistungen, nämlich Lesesaal, Tag- und Nachtabonnement;

4.3. Beratung bei der Suche und Auswahl von Informationsquellen;

4.4. Nutzung der Informationen des konsolidierten elektronischen Katalogs, AWP, sowie von Internetdiensten;

4.5. Erhalten vollständiger Informationen über die im Bibliotheksfonds vorhandene Literatur, über das Ausleihverfahren und die Regeln für die Nutzung der Bibliothek.

Der Nutzer ist verpflichtet:

4.6. Das Eigentum der Bibliothek sorgfältig zu behandeln, insbesondere gedruckte Medien (die Seiten nicht reißen und knicken, nichts markieren, keine Lesezeichen einkleben usw.), sie rechtzeitig zurückzugeben;

4.7. Bei Entgegennahme von Informationsträgern ihren Zustand sorgfältig zu überprüfen und bei festgestellten Schäden den Bibliothekar zu informieren;

4.8. Bei Beschädigung oder Verlust von Büchern oder anderen Druckerzeugnissen muss der Leser die gleiche Ausgabe in die Bibliothek zurückgeben oder durch eine andere ersetzen. Die Bibliothek muss sie als gleichwertig in Inhalt und Preis akzeptieren. Andernfalls ist der zehnfache Preis zu entrichten (gemäß der Verordnung des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Republik Kasachstan vom 18. Juli 2003, Nr. 508 «Über die Bestätigung der Instruktion zur Bildung des Bibliotheksfonds der staatlichen Bildungsorganisationen der Republik Kasachstan»;

4.9. Nach Semesterende oder nach der Ausscheiden aus der Universität sind Studenten, Dozenten und Mitarbeiter der Universität verpflichtet, die gesamte von ihnen ausgeliehene Literatur zurück zu geben;

4.10. Leser, die dem Bibliotheksfonds, der technisch-materiellen Basis der Bibliothek Schaden zugefügt haben, tragen die volle materielle und strafrechtliche Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung.

5. Rechte und Pflichten der Bibliothek

Die Bibliothek hat das Recht:

5.1. Im Falle der Verursachung materieller oder moralischer Schäden an der Bibliothek oder ihren Angestellten ein Gericht anzurufen;

5.2. Für die Verletzung der Regeln der Bibliotheksnutzung dem entsprechenden Nutzer das Recht der Bibliotheksnutzung für einen Monat nach der Lösung des Konflikts zu entziehen;

5.3. Materialien über Verstöße der Bibliotheksordnung durch Nutzer dem Dekanat und dem Rektorat zu übermitteln;

5.4. Nutzer nicht zu bedienen, die sich nicht neu registriert haben.

Die Bibliothek ist verpflichtet:

5.7. Die Nutzer über alle angebotenen Dienstleistungen zu informieren;

5.8. Alle vom Nutzer zurück gebrachten Ausleihgegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen;

5.9. Systematisch über die rechtzeitige Rückgabe von Büchern und anderen an die Nutzer ausgeliehenen Materialien an die Bibliothek zu wachen;

5.10. Eine gewünschte Ausleihe abzulehnen, solange nicht vorherigen Ausgaben, deren Ausleihefrist abgelaufen, nicht zurückgegeben wurden;

5.11. Unterstützung der Nutzer bei der Verbesserung der Lesekultur;

5.12. Schaffung von günstigen Arbeitsbedingungen für die Bibliotheksnutzer;

5.13. Sicherstellung einer hohen Kultur des Bibliotheksservices entsprechend der Satzung der Universität, den Normen der beruflichen Ethik eines Bibliotheksmitarbeiters von Hochschuleinrichtungen der Republik Kasachstan und dieser Nutzungsordnung.